Bühnenfeuerwerk (Kat. T1)
Alle Feuerwerkskörper der Klasse T1 können das ganz Jahr von Personen über 18 Jahren gekauf und abgebrannt werden. Die Verwendung ist nur für technische Zwecke gedacht.
Alle Feuerwerkskörper der Klasse T1 können das ganz Jahr von Personen über 18 Jahren gekauf und abgebrannt werden. Die Verwendung ist nur für technische Zwecke gedacht.